ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Klar geregelt.
Von Anfang an

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen von

Hollow & Hues | Franz Kuhlmey
Auf der Heide 9
22393 Hamburg
E-Mail: info@hollowandhues.de

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Leistungen insbesondere in den Bereichen Strategie und Beratung, Markenentwicklung und Design, Webdesign und Webentwicklung, digitale Systeme, Print- und Kommunikationsdesign sowie damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur aufgrund ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung geschlossen.

1.3 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ist das jeweilige Angebot beziehungsweise eine sonstige individuelle Vereinbarung in Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers stellen, sofern darin nichts anderes angegeben ist, ein verbindliches Angebot über die dort beschriebenen Leistungen dar.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Gültigkeitsdauer in Textform bestätigt, beispielsweise per E-Mail.

2.3 Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer Bestätigung in Textform.

3. Leistungen und Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen fachlichen und technischen Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere bestimmte Umsätze, Leads, Rankings, Reichweiten oder sonstige Geschäftsergebnisse, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete freie Mitarbeiter, Spezialisten oder sonstige Subunternehmer einzusetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt der Auftragnehmer.

3.4 Soweit während eines Projekts zusätzliche Anforderungen entstehen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten diese als Zusatzleistungen. Zusatzleistungen werden vor ihrer Umsetzung mit dem Auftraggeber abgestimmt und nach dem vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Aufwandssatz berechnet.

4. Korrekturen und Änderungswünsche

4.1 Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind in Projektleistungen bis zu zwei Korrektur- beziehungsweise Feedbackrunden enthalten.

4.2 Eine Korrekturrunde bezeichnet die gebündelte Bearbeitung des vom Auftraggeber übermittelten Feedbacks zu einem vereinbarten Projektstand. Der Auftraggeber soll sein Feedback nach Möglichkeit vollständig und konsolidiert übermitteln.

4.3 Änderungen, die nach Freigabe eines Projektstandes entstehen oder über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können als Zusatzleistung berechnet werden. Dies gilt insbesondere für neue Funktionen, zusätzliche Seiten, grundsätzlich veränderte Gestaltungskonzepte oder nachträglich geänderte Anforderungen.

4.4 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind kleinere Korrekturen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs während der ersten 30 Kalendertage nach dem Livegang einer Website beziehungsweise der finalen Übergabe einer Leistung enthalten.

Nicht umfasst sind insbesondere neue Funktionen, zusätzliche Inhalte, neue Seiten, Änderungen der zuvor freigegebenen Konzeption oder Fehler, die durch nachträgliche Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter beziehungsweise durch Veränderungen externer Systeme entstehen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

5.2 Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine und Fristen.

5.3 Kann der Auftragnehmer ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers über einen längeren Zeitraum nicht fortführen, ist er berechtigt, den ursprünglich reservierten Projektzeitraum anderweitig zu vergeben. Die Fortsetzung erfolgt anschließend abhängig von den verfügbaren Kapazitäten.

5.4 Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz angemessener Aufforderung und Fristsetzung aus, bleiben die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers unberührt.

6. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

6.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Videos, Marken, Schriften, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

6.2 Der Auftraggeber versichert, über die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte und Genehmigungen zu verfügen.

6.3 Werden wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer im Umfang seines Verantwortungsbereichs von diesen Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei.

6.4 Eine rechtliche Prüfung von Texten, Aussagen, Marken, Impressumsangaben, Datenschutzinformationen, Werbeaussagen oder sonstigen Inhalten ist nur geschuldet, wenn eine solche Prüfung ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

7. Abnahme und Livegang

7.1 Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach einer Abnahme zugänglich ist, insbesondere bei Websites, digitalen Systemen oder abgeschlossenen Gestaltungsleistungen, wird sie dem Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme vorgelegt.

7.2 Der Livegang einer Website erfolgt grundsätzlich erst nach Freigabe beziehungsweise Abnahme durch den Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7.3 Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist und teilt etwaige konkrete Mängel mit. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

7.4 Änderungswünsche, die keine Mängel der vereinbarten Leistung darstellen, hindern die Abnahme nicht und können gegebenenfalls als Zusatzleistung behandelt werden.

7.5 Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Bei größeren Projekten kann im Angebot eine Zahlung in Abschlägen vereinbart werden. Sofern dort eine Aufteilung von 50/50 vorgesehen ist, werden 50 % der vereinbarten Projektvergütung nach Auftragserteilung und die verbleibenden 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme fällig.

8.3 Ist keine abweichende Zahlungsregelung vereinbart, wird die Vergütung nach Erbringung beziehungsweise Abnahme der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.

8.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

8.5 Zusatzleistungen können gesondert oder zusammen mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.

9. Nutzungsrechte

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer.

9.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden diese zeitlich und räumlich unbeschränkt für den vereinbarten Zweck eingeräumt.

9.3 Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Varianten, Zwischenstände und sonstige nicht als finale Leistung freigegebene Arbeiten verbleiben beim Auftragnehmer und dürfen ohne gesonderte Vereinbarung nicht genutzt werden.

9.4 Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Stockfotos, Schriften, Plugins, Software, Themes, Templates oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen, richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.

10. Offene Dateien und Quelldateien

10.1 Offene Arbeits-, Projekt- und Quelldateien wie insbesondere Figma-, Photoshop-, Illustrator-, Cinema-4D- oder vergleichbare Produktionsdateien sind nur Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10.2 Eine Herausgabe solcher Dateien kann auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

10.3 Die Herausgabe offener Dateien umfasst nicht automatisch Nutzungsrechte an darin enthaltenen Drittmaterialien, Schriften, Plugins oder sonstigen lizenzpflichtigen Bestandteilen.

11. Referenznutzung

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, öffentlich veröffentlichte beziehungsweise freigegebene Arbeitsergebnisse nach Projektabschluss zur Eigenwerbung und als Referenz zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, sozialen Netzwerken und bei Pitches sowie die Nennung des Auftraggebers und die Verwendung seines Unternehmensnamens und Logos im Zusammenhang mit der Projektreferenz.

11.2 Vertrauliche oder ausdrücklich als nicht öffentlich gekennzeichnete Informationen werden hiervon nicht erfasst.

11.3 Soll eine Referenznutzung vollständig ausgeschlossen werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

12. Drittanbieter, Software und Lizenzen

12.1 Für Projekte können Leistungen und Produkte externer Anbieter eingesetzt werden, beispielsweise Hostinganbieter, Content-Management-Systeme, Plugins, Fonts, Stockmaterial, APIs, Analyse-, Buchungs- oder sonstige Online-Dienste.

12.2 Lizenz-, Nutzungs-, Abonnement- und sonstige laufende Kosten externer Anbieter sind nicht Bestandteil der Projektvergütung, sofern das Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

12.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Leistungen externer Anbieter, soweit diese Umstände nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

12.4 Aufwand, der nach Projektabschluss aufgrund von Änderungen externer Dienste, Softwareupdates, geänderten Schnittstellen oder sonstigen später eintretenden technischen Veränderungen erforderlich wird, stellt grundsätzlich keine Mängelbeseitigung der ursprünglichen Leistung dar und kann gesondert beauftragt werden.

13. Hosting und laufende Betreuung

Hosting, Wartung, Updates, Backups, laufende technische Betreuung und sonstige wiederkehrende Leistungen sind nur Bestandteil eines Projekts, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Für laufende Betreuungs- oder Hostingverträge können ergänzende oder gesonderte Vertragsbedingungen gelten.

14. Projektunterbrechung und Beendigung

14.1 Wird ein bereits begonnenes Projekt vom Auftraggeber beendet oder kann es aus Gründen, die aus seiner Sphäre stammen, nicht fortgeführt werden, sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten.

14.2 Zusätzlich können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen solche Aufwendungen beziehungsweise nachweisbar reservierten Leistungen berücksichtigt werden, die infolge der Beendigung nicht mehr anderweitig genutzt werden können.

14.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist.

14.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Archivierung und Datensicherung

15.1 Nach Abschluss und Übergabe eines Projekts besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, sämtliche offenen Projekt- und Arbeitsdateien dauerhaft aufzubewahren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

15.2 Nach Übergabe beziehungsweise Livegang ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Inhalte und Daten verantwortlich, soweit keine laufende Backup-, Hosting- oder Wartungsleistung mit dem Auftragnehmer vereinbart wurde.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1 Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

16.2 Die Verpflichtung gilt auch nach Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort, soweit die Informationen ihrer Natur nach weiterhin vertraulich sind.

16.3 Der Auftragnehmer beachtet die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.

16.4 Soweit für eine Leistung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird diese gesondert oder als Bestandteil beziehungsweise Anlage der jeweiligen Projektvereinbarung abgeschlossen.

17. Haftung

17.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.

17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

17.4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

18.3 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

18.4 Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Stand: September 2026